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Antragstellung

Kann man den Pflegedienst selber aussuchen?

Stefanie Bengs
10. November 2025
Kann man den Pflegedienst selber aussuchen?

Wer sich erstmals mit dem Thema Pflege beschäftigt, stößt auf viele Fragen – eine davon betrifft die Auswahl des Pflegedienstes. Kann man den Pflegedienst selber aussuchen? Oder wird er durch die Pflegekasse zugewiesen? Die klare Antwort: Ja, jede pflegebedürftige Person hat das gesetzlich verankerte Recht, den Pflegedienst frei zu wählen. Dieses Recht ist ein wichtiger Bestandteil der Selbstbestimmung und ermöglicht es Betroffenen, Einfluss auf die Qualität und Gestaltung ihrer Versorgung zu nehmen.

 

 

Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 2 SGB XI

Die Grundlage für die freie Wahl des Pflegedienstes bildet das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht nach § 2 Sozialgesetzbuch XI. Es verpflichtet die Pflegekassen dazu, die Wünsche der Versicherten zu berücksichtigen – insbesondere bei der Auswahl und der Gestaltung der Pflegeleistungen. Voraussetzung ist, dass der gewählte Pflegedienst eine Zulassung der Pflegekasse besitzt. In der Praxis bedeutet das: Solange ein ambulanter Dienst Vertragspartner der Pflegekasse ist, kann er frei gewählt werden.

 

 

Unterstützung bei der Auswahl

Trotz dieser Wahlfreiheit fühlen sich viele Angehörige und Pflegebedürftige zunächst überfordert. Denn die Zahl der Pflegedienste ist groß, und nicht alle Angebote sind auf Anhieb transparent. Hier helfen die Pflegekassen, indem sie Listen zugelassener Dienste zur Verfügung stellen. Darüber hinaus gibt es sogenannte Pflegestützpunkte, die eine neutrale und individuelle Beratung bieten – telefonisch, vor Ort oder in manchen Regionen auch digital.

Auch Hausärzte, Sozialdienste in Kliniken, Apotheken oder regionale Pflegeberater können Empfehlungen aussprechen. Ein persönlicher Eindruck vom Pflegedienst ist dabei entscheidend: Ein erstes Gespräch oder ein Hausbesuch schafft Vertrauen und ermöglicht es, Leistungen, Abläufe und Wünsche direkt abzustimmen.

 

 

Worauf man bei der Wahl achten sollte

Die Entscheidung für einen Pflegedienst sollte nicht nur vom Preis oder vom Standort abhängen. Viel wichtiger sind Aspekte wie:

 

Fachliche Kompetenz des Personals

Freundlichkeit und Kommunikation

Flexibilität bei der Terminplanung

Erfahrung mit bestimmten Krankheitsbildern

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Angehörigen

 

Ein guter Pflegedienst wird nicht nur pflegerische Leistungen professionell erbringen, sondern auch auf individuelle Bedürfnisse eingehen und Transparenz bei Kosten und Leistungen bieten. Viele Dienste bieten zudem kostenlose Erstberatungen oder Probetermine an.

 

 

Was tun, wenn der Dienst nicht passt?

Trotz sorgfältiger Auswahl kann es vorkommen, dass man mit einem Pflegedienst nicht zufrieden ist – sei es aufgrund personeller Engpässe, mangelnder Kommunikation oder persönlicher Differenzen. Auch in diesem Fall gilt das Wahlrecht: Pflegeverträge können in der Regel kurzfristig gekündigt werden. Vor einem Wechsel empfiehlt es sich jedoch, das Gespräch mit dem Pflegedienst zu suchen. Oft lassen sich Probleme durch Umstellungen oder Personalwechsel lösen.

 

 

Selbstbestimmung bei der Pflege ist möglich

Pflege ist ein sensibles Thema, das Vertrauen und persönliche Nähe erfordert. Umso wichtiger ist es, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen das Recht haben, ihren Pflegedienst selbst auszuwählen. Das Wunsch- und Wahlrecht stärkt die Autonomie und schafft die Grundlage für eine individuelle, würdevolle Versorgung. Wer sich informiert, beraten lässt und mehrere Angebote vergleicht, kann selbstbewusst entscheiden – und somit aktiv zur Qualität der Pflege beitragen.