
Nicht alle Pflegeleistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. In bestimmten Situationen kann ein ambulanter Pflegedienst auch auf Basis einer ärztlichen Verordnung tätig werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn medizinisch notwendige Maßnahmen im häuslichen Umfeld erfolgen sollen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Erkrankungen oder zur Durchführung spezifischer Behandlungspflege. Doch was genau bedeutet das in der Praxis? Wer stellt die Verordnung aus, welche Leistungen werden abgedeckt und wie läuft das Verfahren ab?
Eine ärztliche Verordnung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist im Grunde ein medizinisches Rezept. Der behandelnde Arzt – meist Hausarzt oder Facharzt – legt darin verbindlich fest, welche konkreten pflegerischen oder medizinischen Maßnahmen durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden sollen. Diese Leistungen dienen in erster Linie der Behandlung, Heilung oder Stabilisierung einer Erkrankung und können unabhängig von einem bestehenden Pflegegrad verordnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahmen medizinisch notwendig und im häuslichen Umfeld durchführbar sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in voller Höhe, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Verordnung korrekt ausgestellt wurde.
Eine solche Verordnung kommt in verschiedenen Alltagssituationen infrage. Häufig wird sie nach einem Klinikaufenthalt benötigt, beispielsweise zur weiteren Versorgung offener Wunden oder nach einer Operation. Auch bei chronischen Erkrankungen, die regelmäßig medizinische Pflege erfordern, kann sie notwendig sein. Menschen mit schwerer Krankheit und eingeschränkter Mobilität profitieren ebenfalls von dieser Regelung – vor allem, wenn pflegerische Tätigkeiten wie das Setzen von Injektionen oder das Messen von Blutwerten zu Hause durchgeführt werden müssen. Eine ärztliche Verordnung ist auch dann hilfreich, wenn Angehörige nicht in der Lage sind, bestimmte medizinische Aufgaben selbst zu übernehmen. Der grundsätzliche Zweck besteht darin, eine gute Versorgung zu Hause sicherzustellen und unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Die ärztliche Verordnung umfasst in der Regel sogenannte Behandlungspflege. Das sind medizinisch-pflegerische Tätigkeiten, die ausschließlich von examinierten Pflegekräften erbracht werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise das fachgerechte Versorgen von Wunden, das Wechseln von Verbänden, die Verabreichung von Injektionen wie Insulin oder Heparin, die Medikamentengabe und deren Kontrolle sowie die Messung von Blutdruck oder Blutzuckerwerten. Auch das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen gehört dazu, ebenso wie Katheterpflege oder die Versorgung eines Stomas. In bestimmten Fällen kann auch die allgemeine Krankenbeobachtung Teil der Verordnung sein, etwa wenn eine kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustands erforderlich ist.
Zuständig für die Ausstellung ist in der Regel der Hausarzt, in manchen Fällen auch ein behandelnder Facharzt. Die Verordnung erfolgt auf einem standardisierten Formular, dem sogenannten Muster 12. Darin werden alle relevanten Informationen erfasst, darunter die persönlichen Daten des Patienten, die medizinischen Diagnosen, die konkret verordneten Leistungen sowie deren Häufigkeit und voraussichtliche Dauer. Wichtig ist außerdem eine kurze medizinische Begründung, die den Bedarf nachvollziehbar erklärt. Diese Verordnung muss vor Beginn der Maßnahmen bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser genehmigt werden. In den meisten Fällen übernimmt der Pflegedienst diesen organisatorischen Teil und kümmert sich um die direkte Abwicklung mit der Krankenkasse.
Die Dauer der Gültigkeit hängt vom individuellen Gesundheitszustand und der Art der Verordnung ab. Bei akuten Erkrankungen wird die ärztliche Verordnung meist für sieben bis vierzehn Tage ausgestellt. Bei chronischem Pflegebedarf kann sie auch für bis zu 28 Tage gelten. In Einzelfällen, etwa bei palliativer Versorgung oder bei dauerhaften Einschränkungen, ist auch eine längerfristige Verordnung über mehrere Monate hinweg möglich. Eine rechtzeitige Verlängerung durch den Arzt ist dabei erforderlich, sofern die Notwendigkeit weiterhin besteht.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig, wenn die Verordnung korrekt ausgestellt und medizinisch notwendig ist. In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage. Für gesetzlich Versicherte entstehen keine zusätzlichen Ausgaben – mit Ausnahme seltener Einzelfälle, in denen ein kleiner Eigenanteil gefordert wird, beispielsweise wenn keine andere Form der Versorgung gewährleistet werden kann. Privatversicherte müssen die Übernahme individuell mit ihrer Versicherung klären, da die Leistungen vom jeweiligen Tarif abhängen.
Ein wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zur Pflegeversicherung. Die ärztliche Verordnung deckt ausschließlich medizinische Leistungen ab, also Behandlungspflege, und fällt unter die Zuständigkeit der Krankenkasse. Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden oder bei der Nahrungsaufnahme zählt hingegen zur Grundpflege und muss über einen anerkannten Pflegegrad über die Pflegeversicherung beantragt werden. In der Praxis kombinieren viele Menschen beide Varianten: Sie erhalten medizinische Versorgung über eine ärztliche Verordnung und gleichzeitig Unterstützung im Alltag über Leistungen der Pflegeversicherung.
Zunächst erfolgt ein Besuch beim Arzt, der nach eingehender Untersuchung die Verordnung ausstellt. Danach suchen Patient oder Angehörige einen geeigneten ambulanten Pflegedienst aus. Dieser übernimmt in der Regel die Einreichung der Verordnung bei der Krankenkasse und wartet auf die Genehmigung. Sobald diese erfolgt ist, beginnt der Pflegedienst mit der Versorgung direkt im häuslichen Umfeld. Der Ablauf ist klar strukturiert, transparent und kann im Bedarfsfall auch sehr kurzfristig organisiert werden – etwa bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus.
Die ärztliche Verordnung für einen Pflegedienst bietet eine wichtige Möglichkeit, medizinische Versorgung zu Hause sicherzustellen – auch ohne Pflegegrad. Sie gewährleistet, dass notwendige Maßnahmen professionell durchgeführt werden und sorgt gleichzeitig für Entlastung bei den Angehörigen. Wer ärztlich betreut wird und Unterstützung benötigt, sollte beim nächsten Arzttermin gezielt nach dieser Möglichkeit fragen. Die weitere Organisation übernimmt dann in der Regel der gewählte Pflegedienst.