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Über 25 Jahre
Erfahrung
Über 28 Jahre
Erfahrung
Seit vielen Jahren unterstützen wir Pflegebedürftige und ihre Familien dabei, finanzielle Leistungen schnell und unkompliziert zu berechnen. Mit unserem Pflegegeldrechner erfahren Sie transparent, welche Ansprüche Ihnen zustehen. So können Sie die Pflege individuell planen, Angehörige entlasten und mehr Sicherheit im Alltag gewinnen.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegeldrechner für das Jahr 2025 und berechnen Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld!
Sachleistung
131 €
Pflegegeld
0 €
Sachleistung
796 €
Pflegegeld
347 €
Sachleistung
1497 €
Pflegegeld
599 €
Sachleistung
1859 €
Pflegegeld
800 €
Sachleistung
2299 €
Pflegegeld
990 €
Genutzte Pflegekassenleistung
Verbleibendes Pflegegeld
pro Monat
Zusätzlich zu jedem Pflegegrad können 125,00€ an Entlastungsleistungen geltend gemacht werden für Haushaltshilfe, Einkäufe oder Betreuung.
Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines Pflegedienstes beanspruchen, erhalten ein monatliches Pflegegeld. Dadurch soll die ehrenamtliche Pflege von Angehörigen gefördert werden. Je nach Pflegegrad gibt es einen Anspruch auf unterschiedliche Beträge. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

Pflege bedeutet nicht nur Fürsorge, sondern auch Organisation und finanzielle Planung. Mit unserem Pflegegeldrechner finden Sie schnell heraus, welche Unterstützung Ihnen zusteht. So behalten Sie den Überblick über Ihre Ansprüche und können die Pflege zu Hause sicher und selbstbestimmt gestalten.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Pflege zu Hause so einfach wie möglich zu gestalten. Mit unserem Pflegegeldrechner erhalten Sie in wenigen Schritten einen Überblick, welche finanziellen Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen.
Wir wissen, dass jede Pflegesituation einzigartig ist. Deshalb beraten wir Sie individuell zu allen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung – von Pflegegeld über Verhinderungspflege bis zu Zuschüssen für Hilfsmittel. So können Sie die Pflege gezielt planen und sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Zeit füreinander.
Schnell & kostenlos berechnen – Ihr Pflegegeld in nur wenigen Minuten.
Individuelle Beratung – auf Wunsch mit persönlicher Unterstützung durch unser Team.
Ganzheitliche Orientierung – für alle Pflegegrade und Lebenssituationen.
Häufig gestellte Fragen zum Pflegegeld
Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2. Es wird monatlich ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen sichergestellt wird. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und kann frei verwendet werden.
Pflegegeld können Sie beantragen, sobald ein Pflegegrad (2 bis 5) durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde. Der Antrag erfolgt bei Ihrer Pflegekasse. Nach der Begutachtung und Bewilligung wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.
Ja, die Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, Pflegegeld und professionelle Pflegesachleistungen gleichzeitig zu nutzen. Wenn Sie beispielsweise 40% der Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch 60% des Pflegegeldes. Diese flexible Lösung passt sich optimal an Ihre individuelle Pflegesituation an und wird automatisch berechnet.
Nach Abzug der Pflegesachleistungen, die unser Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet, erhalten Sie den verbleibendes Pflegegeld als Pflegegeld ausgezahlt. Unser Rechner zeigt Ihnen transparent, wie viel Pflegegeld Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Dieses können Sie frei für zusätzliche Unterstützung oder andere Bedürfnisse verwenden.
Die Umstellung ist unkompliziert: Sie informieren Ihre Pflegekasse über den gewünschten Wechsel oder die Kombination. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und allen Formalitäten. Die Änderung wird meist zum Folgemonat wirksam. Sie können jederzeit zwischen reinem Pflegegeld, Sachleistungen oder der Kombinationsleistung wechseln.
Unser Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten eine transparente Aufstellung aller Leistungen. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Leistungskomplexen und den gültigen Vergütungssätzen. Ihr verbleibendes Pflegegeld wird automatisch von der Pflegekasse berechnet und an Sie ausgezahlt.
Haben Sie Fragen zu unseren Pflegeleistungen? Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie persönlich.
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