
Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und oft herausfordernde Aufgabe. Viele pflegende Angehörige übernehmen diese Aufgabe über Monate oder Jahre hinweg – und brauchen zwischendurch dringend eine Pause. Genau hier greift die sogenannte Verhinderungspflege. Doch viele stellen sich die Frage: Kann ein ambulanter Pflegedienst Verhinderungspflege beantragen – oder muss das jemand anderes tun?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie soll dann einspringen, wenn die pflegende Person – oft ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt. Das kann durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe geschehen. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung der pflegebedürftigen Person zu Hause.
Die Pflegeversicherung stellt dafür jährlich bis zu 1.612 € zur Verfügung, unter bestimmten Bedingungen (z. B. Kombination mit Kurzzeitpflege) sogar mehr. Die pflegebedürftige Person muss dafür mindestens Pflegegrad 2 haben und seit sechs Monaten im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Verhinderungspflege kann sowohl von vertrauten Privatpersonen als auch von professionellen Dienstleistern erbracht werden. Das bedeutet: Auch ambulante Pflegedienste dürfen die Verhinderungspflege übernehmen – etwa durch stundenweise Einsätze oder komplette Vertretungen für mehrere Tage.
Die Leistungen, die ambulante Dienste im Rahmen der Verhinderungspflege erbringen, werden meist direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Pflegedienst dokumentiert die Einsätze und rechnet auf Basis der regional gültigen Vergütungssätze ab.
Wichtig zu wissen: Ein ambulanter Pflegedienst darf den Antrag auf Verhinderungspflege nicht selbst stellen. Der Antrag muss immer von der pflegebedürftigen Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Person (z. B. die pflegende Angehörige) gestellt werden. Die Pflegekasse benötigt in der Regel ein offizielles Formular sowie Nachweise über die bisherige Pflegezeit.
Ambulante Pflegedienste können jedoch beim Ausfüllen des Antrags helfen, die Unterlagen bereitstellen und auf Wunsch sogar Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen. Auch bei der Organisation der Einsätze oder bei der Auswahl passender Zeitfenster sind sie häufig sehr unterstützend tätig.
Obwohl der Antrag selbst nicht durch den Pflegedienst gestellt werden darf, übernehmen viele Dienste eine begleitende Rolle im gesamten Prozess. Sie beraten über die Anspruchsvoraussetzungen, helfen bei der Zusammenstellung der Unterlagen und erklären, wie die Pflegeeinsätze im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden können.
In der Praxis sieht das oft so aus: Angehörige äußern den Wunsch nach einer Auszeit – etwa für eine Woche Urlaub – und der ambulante Dienst plant daraufhin die täglichen Einsätze. Die Verhinderungspflege deckt dabei je nach Umfang des Bedarfs einzelne Stunden oder ganze Tage ab.
Antrag durch Angehörige
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein ambulanter Pflegedienst kann Verhinderungspflege nicht beantragen, aber sehr wohl durchführen und umfassend unterstützen. Wer sich frühzeitig informiert, kann von der Erfahrung der Dienste profitieren und eine lückenlose Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherstellen – ohne unnötige bürokratische Hürden.