
Wer erstmals einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, fragt sich meist als Erstes: Was kostet das eigentlich, und was davon zahlt die Pflegekasse? Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: dem festgestellten Pflegegrad, der Art der benötigten Leistungen und der gewählten Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld.
Die Gesamtkosten bestehen aus zwei Teilen: einem Betrag, den die Pflegekasse über die sogenannten Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst zahlt, und einem Eigenanteil, den die pflegebedürftige Person selbst trägt. Grundlage dafür ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), das die Höhe der Sachleistungsbeträge je Pflegegrad festlegt.
Die Pflegekasse zahlt gestaffelte monatliche Sachleistungsbeträge: Bei Pflegegrad 2 liegt der Betrag aktuell bei rund 761 Euro, bei Pflegegrad 3 bei etwa 1.432 Euro, bei Pflegegrad 4 bei rund 1.778 Euro und bei Pflegegrad 5 bei etwa 2.200 Euro. Pflegegrad 1 erhält keine Sachleistung, sondern nur den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Diese Beträge werden regelmäßig angepasst, daher lohnt sich vor jeder Beauftragung eine aktuelle Nachfrage bei der Pflegekasse.
Übersteigt der tatsächliche Pflegeaufwand den Sachleistungsbetrag, muss die Differenz privat gezahlt werden. Das betrifft häufig zusätzliche Einsätze bei der Grundpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Leistungen außerhalb der Behandlungspflege, die über die Krankenkasse abgerechnet wird. Auch Fahrtkosten und bestimmte Zusatzleistungen können den Eigenanteil erhöhen. Ein separater Baustein ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der ab Pflegegrad 1 zusätzlich zur Verfügung steht und beispielsweise für Betreuungsangebote oder hauswirtschaftliche Hilfen genutzt werden kann. Pflegeteam Bad Wildbad erstellt für Familien im Nordschwarzwald vorab eine transparente Kostenaufstellung, damit keine Überraschungen entstehen und Angehörige frühzeitig planen können.
Wird der Sachleistungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, lässt sich der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld auszahlen – bekannt als Kombinationsleistung. Diese Regelung eignet sich vor allem für Familien, die einen Teil der Pflege selbst übernehmen und den ambulanten Pflegedienst ergänzend hinzuziehen. Die Kombination muss der Pflegekasse gemeldet werden und gilt für sechs Monate.
Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes setzen sich aus Pflegekassen-Leistung und individuellem Eigenanteil zusammen. Wie hoch der Eigenanteil ausfällt, hängt vom Pflegegrad und vom tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab. Pflegeteam Bad Wildbad berät Familien im Nordschwarzwald persönlich und rechnet die konkrete Kostensituation gemeinsam durch.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegedienst. Angaben zu Leistungsbeträgen können sich durch gesetzliche Anpassungen ändern; für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).