
Viele Pflegebedürftige und Angehörige sind unsicher, wenn es um das Thema Pflegegrad geht. Besonders dann, wenn ein Pflegedienst regelmäßig ins Haus kommt, stellt sich häufig die Frage: Darf der Pflegedienst den Pflegegrad überprüfen? Kann er eine Änderung anregen oder gar eine Neueinstufung ablehnen oder durchsetzen? Die Antwort ist klar – und sie nimmt oft unnötige Sorgen.
Zuständig für die Feststellung und Einstufung des Pflegegrads ist allein der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), beziehungsweise bei privat Versicherten die Medicproof GmbH. Diese Gutachter prüfen anhand eines gesetzlich festgelegten Fragenkatalogs, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann – körperlich, geistig und psychisch. Der daraus resultierende Pflegegrad legt dann fest, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Ein ambulanter Pflegedienst darf den Pflegegrad nicht selbst überprüfen oder ändern. Das ist gesetzlich ausschließlich den zuständigen Gutachtern vorbehalten. Allerdings erlebt der Pflegedienst die pflegebedürftige Person oft sehr regelmäßig im Alltag – manchmal mehrmals täglich. Dadurch erhält er ein genaues Bild davon, wie sich der Pflegebedarf entwickelt. Diese Beobachtungen kann der Pflegedienst dokumentieren und im Rahmen eines sogenannten Beratungseinsatzes oder Pflegeberichts weitergeben.
Wenn sich der Zustand der betroffenen Person deutlich verschlechtert – etwa durch einen Krankenhausaufenthalt, einen Sturz oder eine fortschreitende Krankheit – kann der Pflegedienst empfehlen, einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse zu stellen. Dabei berät er die Betroffenen oder ihre Angehörigen und hilft auf Wunsch bei der Antragsstellung. Die Entscheidung über eine neue Einstufung trifft aber ausschließlich der Medizinische Dienst nach einer erneuten Begutachtung.
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen mit einem zu niedrigen Pflegegrad versorgt werden – etwa, weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat oder weil bestimmte Einschränkungen bei der ersten Begutachtung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Auch in solchen Fällen ist der Pflegedienst ein wichtiger Ansprechpartner. Er kann Betroffene auf mögliche Veränderungen hinweisen und ihnen raten, einen neuen Antrag zu stellen.
Wichtig ist, dass die Initiative vom Versicherten oder seinen Angehörigen ausgeht. Der Pflegedienst kann zwar fachlich begleiten, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Eine eigenmächtige „Überprüfung“ oder gar Änderung des Pflegegrads durch den Pflegedienst ist rechtlich nicht möglich.
Nein – ein Pflegedienst kann eine Höherstufung weder blockieren noch verhindern. Wenn Betroffene einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, ist diese verpflichtet, den Antrag entgegenzunehmen und ein neues Gutachten zu veranlassen. Auch wenn der Pflegedienst den Antrag für nicht notwendig hält oder keine Änderungen feststellt, hat die pflegebedürftige Person jederzeit das Recht, eine Neubegutachtung zu fordern.
Es ist jedoch empfehlenswert, die Einschätzung des Pflegedienstes einzuholen – denn er kann dabei helfen, die Antragsunterlagen sinnvoll zu ergänzen oder vorhandene Pflegetagebücher und Dokumentationen für das Gutachten vorzubereiten.
Bei einer Überprüfung durch den MDK spielen die Alltagserfahrungen eine große Rolle. Hier kann der Pflegedienst mit Berichten unterstützen, die genau dokumentieren, welche Hilfe im Alltag notwendig ist. Dazu gehören beispielsweise Berichte über Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder auch über kognitive Einschränkungen wie Vergesslichkeit oder Desorientierung. Je konkreter diese Informationen sind, desto besser kann der Gutachter ein realistisches Bild gewinnen.
Die Überprüfung eines Pflegegrads darf ausschließlich durch den Medizinischen Dienst erfolgen – nicht durch den Pflegedienst selbst. Trotzdem spielt der ambulante Pflegedienst eine wichtige Rolle: Er kennt den Alltag der pflegebedürftigen Person, kann Veränderungen wahrnehmen und beratend zur Seite stehen. Wer den Eindruck hat, dass der aktuelle Pflegegrad nicht mehr ausreicht, sollte sich vom Pflegedienst begleiten lassen und gemeinsam einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen. Die Entscheidung liegt am Ende beim Gutachter – doch eine gute Vorbereitung macht den Unterschied.