
Wer Pflege für sich oder einen Angehörigen benötigt, steht schnell vor einer wichtigen Frage: Was kostet ein Pflegedienst im Monat – und was übernimmt die Pflegekasse? Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: dem Pflegegrad, dem Umfang der gewünschten Leistungen, der Region und davon, ob medizinische oder pflegerische Versorgung notwendig ist. In diesem Beitrag bekommst du einen umfassenden Überblick über die monatlichen Kosten für einen ambulanten Pflegedienst – mit allen aktuell gültigen Werten für 2025.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse richtet sich nach dem Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst festgestellt wird. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen können in Anspruch genommen werden. Wer zu Hause von einem professionellen Pflegedienst betreut wird, kann sogenannte Pflegesachleistungen nutzen. Diese werden direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Höchstbeträge für Pflegesachleistungen:
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Pflegegrad |
Max. Pflegesachleistung pro Monat |
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Pflegegrad 1 |
kein Anspruch (nur Entlastungsbetrag) |
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Pflegegrad 2 |
796 € |
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Pflegegrad 3 |
1.497 € |
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Pflegegrad 4 |
1.859 € |
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Pflegegrad 5 |
2.299 € |
Diese Beträge stehen ausschließlich für die Beauftragung eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes zur Verfügung. Wird der Betrag nicht vollständig ausgeschöpft, verfällt der Rest. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Pflegedienste bieten Leistungen aus verschiedenen Bereichen an. Dazu gehört die Grundpflege, also Unterstützung beim Waschen, Anziehen oder bei der Mobilität. Auch hauswirtschaftliche Hilfe, etwa beim Kochen oder Putzen, kann dazugehören. Medizinische Leistungen wie Wundversorgung oder Injektionen fallen unter die Behandlungspflege und werden auf ärztliche Verordnung hin über die Krankenkasse abgerechnet – nicht über die Pflegeversicherung.
Die Kosten richten sich nach sogenannten Leistungskomplexen, die je nach Bundesland und Anbieter leicht variieren. So kann ein morgendlicher Pflegedienst-Einsatz inklusive Körperpflege, Lagern und Vitalzeichenkontrolle zwischen 25 und 60 Euro kosten. Wird der Pflegedienst zweimal täglich eingesetzt, kommen schnell monatliche Beträge von über 1.500 bis 2.500 Euro zustande.
Solange die Gesamtsumme unter dem Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrads bleibt, übernimmt die Pflegekasse alle Kosten. Leistungen über diesen Betrag hinaus müssen selbst bezahlt werden.
Eine Person mit Pflegegrad 3 erhält morgens Hilfe beim Aufstehen, der Körperpflege und der Medikamentengabe. Abends wird Unterstützung beim Zubettgehen benötigt. Hinzu kommt zweimal wöchentlich Hilfe im Haushalt. Ein solcher Versorgungsplan kann monatlich etwa 1.600 bis 1.800 Euro kosten – je nach Region und Dienstleister.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.497 Euro monatlich. Der Differenzbetrag von z. B. 200 bis 300 Euro müsste in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlt werden. Wird hingegen weniger Pflege benötigt, reicht das Sachleistungsbudget unter Umständen vollständig aus – dann entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Neben den Pflegesachleistungen gibt es weitere finanzielle Hilfen, die zur Entlastung beitragen können. Besonders relevant ist der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (seit 2025). Er kann zusätzlich für anerkannte Angebote genutzt werden, etwa für hauswirtschaftliche Hilfe oder Alltagsbegleiter – jedoch nicht für pflegerische Leistungen.
Auch die sogenannte Kombinationsleistung ist möglich: Dabei wird das Pflegegeld (für Angehörige) anteilig mit den Sachleistungen kombiniert. So lässt sich der monatliche Bedarf oft besser abdecken.
Für Pflegepersonen, die vorübergehend ausfallen (z. B. Urlaub oder Krankheit), kann außerdem Verhinderungspflege genutzt werden – mit bis zu 1.685 Euro pro Jahr. Diese Leistung kann auch ambulante Pflegedienste abdecken, wenn sie temporär einspringen.
Wenn es um medizinische Leistungen geht, springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Diese übernimmt auf ärztliche Verordnung beispielsweise die Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrollen oder Medikamentengaben. Diese sogenannte Behandlungspflege wird unabhängig vom Pflegegrad genehmigt – allerdings nur bei medizinischer Notwendigkeit.
In diesem Fall wird der Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Patientin oder der Patient muss dabei in der Regel keinen Eigenanteil leisten, sofern keine zusätzlichen Wunschleistungen in Anspruch genommen werden.
Ob monatliche Zuzahlungen notwendig sind, hängt ganz vom Umfang der gewünschten Pflege ab. In vielen Fällen reicht das zur Verfügung stehende Sachleistungsbudget aus – besonders bei Pflegegrad 2 oder bei punktueller Unterstützung. Werden hingegen tägliche Einsätze oder zusätzliche hauswirtschaftliche Leistungen gewünscht, kann ein monatlicher Eigenanteil von 100 bis 500 Euro entstehen.
Einige Dienste bieten Paketpreise an, in denen Grundpflege, Haushaltshilfe und Beratung enthalten sind. Wichtig ist es, sich vor Vertragsabschluss einen detaillierten Kostenvoranschlag geben zu lassen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden und die Pflege finanziell gut planen.
Ein ambulanter Pflegedienst kann je nach Pflegegrad, Leistung und Region mehrere hundert bis über 2.500 Euro monatlich kosten. Doch: In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse einen Großteil dieser Ausgaben. Wer sich rechtzeitig informiert, den passenden Pflegegrad beantragt und mit dem Pflegedienst die Leistungen abstimmt, kann professionelle Hilfe zu Hause planbar und bezahlbar machen – und Angehörige gezielt entlasten.