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Ratgeber

Wie wird der Pflegedienst bezahlt?

Stefanie Bengs
24. November 2025
Wie wird der Pflegedienst bezahlt?

Wie wird der Pflegedienst bezahlt?

 

Die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes ist für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine große Erleichterung – wirft jedoch oft Fragen zur Finanzierung auf. Wer übernimmt welche Kosten? Wie erfolgt die Abrechnung? Und welche Leistungen decken Pflege- oder Krankenkasse ab? In diesem Beitrag erklären wir genau, wie ein Pflegedienst in Deutschland im Jahr 2025 bezahlt wird – klar, verständlich und korrekt.

 

Pflegedienst: Wer zahlt was?

 

Die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes setzt sich in der Regel aus drei möglichen Quellen zusammen: der Pflegekasse, der Krankenkasse und gegebenenfalls einem Eigenanteil. Die genaue Kostenverteilung hängt davon ab, welche Leistungen in Anspruch genommen werden – pflegerische oder medizinische – und ob ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

 

Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung

 

Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegeversicherung sogenannte Pflegesachleistungen. Diese werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet. Die Höhe der Sachleistungen ist vom Pflegegrad abhängig.

 

Seit Januar 2025 gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

 

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Sachleistungen, sondern erhalten lediglich den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 steigen die monatlichen Leistungen deutlich an: Bei Pflegegrad 2 stehen bis zu 796 Euro zur Verfügung, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten monatlich bis zu 1.859 Euro, während Pflegegrad 5 mit einem Höchstbetrag von 2.299 Euro die umfangreichste Unterstützung vorsieht.

 

Diese Beträge dienen ausschließlich zur Finanzierung eines anerkannten Pflegedienstes. Wird weniger Pflege benötigt, verfällt der Restbetrag. Wird mehr benötigt, muss die Differenz selbst gezahlt werden.

 

Behandlungspflege: Übernahme durch die Krankenkasse

 

Neben der Grundpflege bieten viele Pflegedienste auch medizinische Leistungen an – etwa Wundversorgung, Injektionen oder die Gabe von Medikamenten. Diese sogenannten Behandlungspflegen gehören nicht zur Pflegeversicherung, sondern fallen unter die gesetzliche Krankenversicherung.

Damit diese Leistungen übernommen werden, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Der Pflegedienst rechnet sie dann direkt mit der Krankenkasse ab. Für Versicherte entstehen dabei keine Zusatzkosten – es sei denn, nicht verordnete Wunschleistungen werden beauftragt.

 

Entlastungsbetrag: Zusätzliche Hilfe finanzieren

 

Unabhängig vom Pflegegrad können Pflegebedürftige zusätzlich einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 Euro in Anspruch nehmen. Dieser kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen verwendet werden, etwa für Alltagshilfen, hauswirtschaftliche Unterstützung oder stundenweise Betreuung.

Wichtig ist, dass der Anbieter dieser Leistungen von der Pflegekasse anerkannt ist. Der Entlastungsbetrag kann nicht bar ausgezahlt, sondern nur über entsprechende Rechnungen verrechnet werden.

 

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung verbinden

 

Wenn ein Teil der Pflege durch Angehörige erfolgt und zusätzlich ein Pflegedienst eingebunden wird, ist eine sogenannte Kombinationsleistung möglich. Dabei wird das Pflegesachleistungsbudget anteilig genutzt, und das Pflegegeld entsprechend reduziert.

Zum Beispiel: Wird 60 % der Pflegesachleistung beansprucht, werden noch 40 % des Pflegegelds ausgezahlt. So entsteht eine flexible Kombination aus professioneller Unterstützung und familiärer Pflege.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

 

Ambulante Pflegedienste rechnen ihre Leistungen auf Basis von sogenannten Leistungskomplexen ab. Das sind festgelegte Leistungspakete, wie etwa Hilfe bei der Körperpflege, Mobilisation oder Medikamentengabe. Die Preise dieser Leistungskomplexe sind regional unterschiedlich und mit den Pflegekassen vertraglich vereinbart.

Der Pflegedienst erstellt auf Wunsch einen detaillierten Leistungsplan und Kostenvoranschlag. Die Abrechnung erfolgt dann in der Regel direkt mit der Pflegekasse – bis zur Höhe des genehmigten Budgets. Leistungen, die darüber hinausgehen, werden als Eigenanteil privat in Rechnung gestellt.

 

Wie hoch ist der Eigenanteil?

 

Ob ein Eigenanteil anfällt, hängt vom Pflegegrad und dem Umfang der gewählten Leistungen ab. In vielen Fällen reicht das Sachleistungsbudget aus, um die regelmäßige Grundpflege zu finanzieren. Wird jedoch eine intensive Versorgung mit mehreren täglichen Einsätzen gewünscht, kann ein monatlicher Eigenanteil von etwa 100 bis 500 Euro entstehen.

Zusätzliche Leistungen, die nicht durch Pflege- oder Krankenkasse gedeckt sind – etwa erweiterte Hauswirtschaftshilfe oder längere Besuchszeiten – werden ebenfalls privat gezahlt.

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

 

Für bestimmte Situationen gibt es zusätzliche Leistungen, die ebenfalls zur Finanzierung eines Pflegedienstes beitragen können. Dazu gehört die Verhinderungspflege: Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann ein ambulanter Dienst einspringen. Hierfür stehen seit 2025 bis zu 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Auch Kurzzeitpflege oder zusätzliche Betreuungsleistungen können kombiniert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine umfassende Beratung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkt kann helfen, alle Optionen auszuschöpfen.

 

Die Bezahlung ist klar geregelt – aber individuell

 

Ein ambulanter Pflegedienst wird in Deutschland in erster Linie durch die Pflegeversicherung finanziert – über die sogenannten Pflegesachleistungen. Ergänzend übernimmt die Krankenkasse medizinisch notwendige Behandlungspflegen, während zusätzliche Hilfen über den Entlastungsbetrag oder andere Leistungen finanziert werden können.

Wichtig ist: Die Bezahlung eines Pflegedienstes richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf, dem Pflegegrad und der gewünschten Unterstützung. Wer sich frühzeitig informiert und Angebote vergleicht, kann die ambulante Pflege bestmöglich planen – fachlich kompetent, finanziell abgesichert und individuell auf die Lebenssituation abgestimmt.